Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Hotel La Balance

1. Grundlegendes
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde / Gast, nachfolgend als Gast genannt, diese Form schliesst alle Menschen jedes Geschlecht, unabhängig von Religion und Herkunft mit ein und dem Betreiber des HOTEL LA BALANCE, managed by Alpina hospitality AG, mit Sitz in Nidau, Kanton Bern, Schweiz. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB, egal in Bezug auf welche Leistungen, immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsabschluss geltenden Hotel la Balance Bedingungen, oder im Voraus mit dem Hotelier ausdrücklich separat vereinbarte Bedingungen, ebenfalls im Voraus / vor Anreise / vor Vertragsabschluss vereinbarte Konditionen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Gerichtsstand
Biel, Kanton Bern, Schweiz

3. Definition
Als Gruppe gelten Reservationen mit 5 Zimmern und mehr. Schriftliche Kommunikation, wie E-Mails oder elektronische Nachrichten (z.B. WhatsApp), wird ebenfalls akzeptiert. Für Gruppen gelten abweichende Stornierungsbedingungen im Vergleich zu Einzelgästen. Gruppen müssen spätestens 1 Woche vor Anreise eine "rooming list" / Teilnehmerliste / Zimmerzuordnung einreichen, damit das Hotel die Zimmerzuweisung vornehmen kann. Für jeden Gast müssen Name, Vorname, ID- oder Passnummer sowie die Anreisezeit und enthaltene Leistungen wie Frühstück oder ohne Frühstück angegeben werden.

4. Generelle Informationen zum Aufenthalt
Die Bezahlung für individuelle Gäste sowie Gruppen muss bis zum Check-in zu 100% erfolgen. Wenn jemand eine Quittung benötigt, müssen die genauen Angaben bis zur Anreise ebenfalls schriftlich oder per E-Mail an das Hotel mitgeteilt werden: info@hotellabalance.ch.Das Hotel la Balance ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen in den Hotelzimmern ist untersagt und wird mit CHF 500.- in Rechnung gestellt, um die Kosten für Reinigung und den Umsatzausfall aufgrund der erforderlichen Spezialreinigung zu decken. Mahnungen werden mit CHF 150.– als Aufwand weiterverrechnet.Haustiere sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung in Absprache mit dem Hotel erlaubt.

5. Nutzungsdauer
Der Check-in ist ab 15.00 Uhr möglich, und die Zimmer müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Zimmer-Safes in den Gästezimmern haben. Die Verwahrung von Wertgegenständen liegt in der Verantwortung des Gastes.Für Gäste, die einen Safe wünschen, bieten wir die Möglichkeit, dies im Voraus bis spätestens 3 Tage vor Anreise mit dem Hotel zu vereinbaren. Diese Serviceleistung ist kostenlos.Gegen eine Gebühr kann ein «early check-in» von 07.00 bis 13.00 Uhr oder ein «late check-out» von 11.00 bis 17.00 Uhr arrangiert werden. Die Kosten dafür belaufen sich bei einer Direktbuchung auf CHF 98.– für die erwähnte Zusatzdauer. Beachten Sie bitte, dass bei einer verspäteten Abreise von mehr als 1 Stunde das Hotel dem Gast den Übernachtungspreis der vorausgehenden Nacht in Rechnung stellen kann.

6. Leistungsumfang
Ist in der Reservationsbestätigung erläutert / vereinbart. Gilt für das reservierte Einzel- oder Doppelzimmer, Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer kann nicht gewährt werden. Die Zimmer Zuteilung unternimmt das Hotel. Es gelten die in der Reservation gebuchten Leistungen. Bei Überbuchung ist das Hotel verantwortlich dem Gast eine vergleichbare Unterkunft zu lasten des Hotels zu organisieren. Dies kann im gleichen oder besseren Umfang bis maximal 3 Sterne Hotels beinhalten und gelten für die Nacht der Überbuchung (1). Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen keine.

7. Preise / Zahlungspflicht / Ausschluss aus dem Hotel
Die Übernachtung ist bis zur Anreise zu 100% zu leisten. Rechnungen werden mit separat vereinbarter Vereinbarung erstellt. Die Währung sind CHF. Im Zimmerpreis / oder Frühstück Leistungen sind Mwst 3.7% / VAT und Kurtaxen CHF 2.- + Beherbergungsabgabe CHF 1.- inkludiert. Bei nicht fristgerechter Leistung der Bezahlung behält sich der Hotelbetreiber vor, einen Mehraufwand von CHF 150.- oder auf nicht bezahlte Rechnungen zu Vertragsstart / Leistungsvereinbarung eine Mahngebühr von CHF 150.- pro Aufforderung zu erheben.
Das Hotel / der Betreiber behält sich vor, Gäste ohne Begründung abzuweisen, oder und während des Aufenthaltes, Hausverbot zu erteilen, ohne Rückerstattung der vergangenen oder der jeweiligen Nacht und weiterer Folgenächte, gemäss Stornobedingung von (3 Tage vor Anreise) wegen Umsatzausfall. Dies kann vollzogen werden wegen Rauchen im Zimmer, Lärm, Belästigung anderer Hotelgäste jeglicher Art mit oder auch ohne schriftliche Reklamation oder andere Personen (sprich auch ohne Beweispflicht) oder bei ungebührendem Verhalten gegenüber anderen Gästen & Hotel Mitarbeitenden.  Ein Mietverhältnis zur Monatsmiete ist ebenfalls per 1. des Monats zu bezahlen. Ein Depot von 2 Monatsmieten sowie eine Hausratversicherung sind für jeden Monatsmieter Voraussetzung. Die Endreinigungspauschale von CHF 100.- wird bei Depotrückerstattung in Abzug gebracht.

8. Rücktritt durch das Hotel
Bis und mit 10 Tage vor Anreise, kann das Hotel vom Vertrag, ohne Kostenfolge zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche und schriftliche Kurznachricht, ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ohne Begründung, zurückzutreten.
Sachliche Gründe sind, verstreichen einer Optionsfrist bei Reservationen oder Depotleistungen, oder angeforderte Information / Bedingungen welche dem Hotel nach Aufforderung zu übermitteln sind (Bringschuld). Höhere Gewalt, oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die für die Erfüllung des Vertrages objektiv für das Hotel unmöglich zu erfüllen sind.

8.1 Sofortiger Ausschluss / Rücktritt durch das Hotel
Zimmer / Leistungen die unter irreführenden oder falschen Angaben z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthalt Zwecks gebucht oder genutzte werden, erfolgt der Ausschluss ohne Schadenersatzanspruch. Dies gilt bei Nichteinhaltung der Hausordnung und oder nach einer ersten Verwarnung. Ebenfalls wenn nicht angemeldete / Registrierte Personen sind in der Liegenschaft aufhalten oder übernachten. Wenn die Sicherheit der Mitarbeitenden oder anderer Gäste gefährdet sind, wenn der Geschäftsbetrieb durch ungebührendes Verhalten (Drogenkonsum / alkoholisiert / Ausfälligkeiten) stattfinden oder und einem Verdacht. Der Ausschluss erfolgt, bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Zahlungsverzug oder wenn der Ruf des Hotels massgebend beeinträchtigt wird, illegale Handlungen vorliegen. Wenn Besucher mit Hausverbot auf Grund einer Einladung eines Gastes oder Bewohners aufgefordert oder unaufgefordert die Liegenschaft betreten, ziet dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses / Kaufvertrag mit sich. Wenn gegen Feuerpolizeiliche Vorschriften verstossen wird. Wenn der Zweck beziehungsweise der Anlass des Aufenthaltes grenzwertig ist.
Aus all den erwähnten Gründen und oder Verwandten Gründen kann der Gast KEINE Schadenersatzforderung geltend machen. Das Hotel behält sich vor bei nächtlichen Einsätzen oder wenn herbeigerufen wegen Schlüsselverlust oder Problemen vor Ort / in der Liegenschaft Neuengasse 6, 2502 Biel, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- für den Aufwand geltend zu machen. Nichtbezahlung einer Monatsmiete bis am 1. des Monats gilt als Verzug und zieht eine Mahngebühr von CHF 150.- nach sich. Bei Monatsmieten gilt eine Depotleistung von 3 Monatsmieten als Sicherheitsgarantie für Schäden, Nebenkosten und Auslagen / Arbreitsaufwand seitens der Betreibergesellschaft / des Eigentümers der Liegenschaft.

9. Annullation der Reservation / Annullationsgebühr
Einzelreservation
Annullationen bei Individualreisenden sind bis 3 Tage vor Anreise kostenlos. Danach wird die Höhe der gesamten Leitungen der ersten und zweiten Nacht in Rechnung gestellt.

Gruppen
Bei Gruppen gilt eine kostenlose Annullationsfrist bis 30 Tage vor Anreise.
29-15 Tage werden 33% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.
14-7 Tage werden 66% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.
Weniger als 7 Tage vor Anreise werden 90% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

10. Schadenminderung
Je nach Situation kann der Hotelier dem Annullierenden bei einer Ersatzbuchung oder Gruppenersatz bei den Annullationskosten entgegenkommen. Dies ist Saisonanhängig und würde dann lediglich mit einer Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand abgegolten werden.

11. Vorzeitige Abreise
Erfolgt keine Rückerstattung

12. Aufenthalt / Schlüssel / Code / Internet / Sicherheit / Rauchen / Videoüberwachung
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast gebucht. Das überlassen des Zimmers an eine Drittperson ist unzulässig. Minderjährige müssen angemeldet / bei Zimmerbezug / Check-in / jederzeit gemeldet werden. Das Internet ist ausschliesslich für legale Zwecke zu nutzten – eine Haftung wird vollumfänglich ausgeschlossen – jeder Gast ist unter Anmeldung für die Nutzung des WIFi selbstverantwortlich. Rauchen aus dem Fenster, oder im Zimmer ist gänzlich untersagt und zieht eine Reinigungsaufwand Pauschale von CHF 480.- mit sich. Im Brandmeldefall werden Feuerwehreinsätze durch den Verursacher bezahlt / zu 100% getragen.  Jeder Gast ist in seinem Zimmer / im Hotel für seine Wertsachen selber verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung. Der Gast hat selbstverständlich das Recht im Beizug der Polizei ein Schlüsselprotokoll über unser Zutritt System einzusehen. Wir überwachen per Videokamera den Haupteingang / Lift im Erdgeschoss und überwachen die Hintertüre zum Hof / Kellerräumlichkeiten. Diese Daten werden über einen gewissen Zeitraum gespeichert und dann überschrieben / gelöscht. Sollte aus einem wichtigen, dringenden, Polizei- oder Versicherungstechnischen Grund eine Passage zur Verfügung gestellt werden, kann dies schriftlich über das Management beantragt werden. Der Stundenlohn für die Video Analyse / Bearbeitung beträgt CHF 65.- / h

13. Speisen und Getränke
Sind ausschliesslich vom Hotel / Restaurant zu beziehen.

14. Übermässige Zimmerverschmutzung / Müllansammlung
Für unverhältnismässige Zimmerreinigung verrechnen wir mit CHF 65.- / h pauschal.

15. Nachsenden von vergessendem Artikel per Schweizer Post im Inland
Gäste können vergessende Artikel gegen eine Gebühr von CHF 30.- + Porto / Einschreiben Gebühr Artikel bis 300g sich nachschicken lassen. Dies erfolgt nach Einzahlung der aufgeführten Gebühr.

16. Handlungen, Benutzung und Haftung
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel übernimmt keine Aufbewahrungs- und Bewachungspflicht. Das Hotel übernimmt für eingebrachte Gegenstünde keine Haftung, ausser bei grob Fahrlässigkeit oder Vorsatz, verschuldet durch das Hotel und deren Mitarbeitenden.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. Hilfspersonen oder andere Teilnehmer verursacht werden vollumfänglich, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Nimmt ein Dritter die Buchung für einen Gast vor, haftet er als Besteller mit dem Gast solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag dem Hotel / Liegenschaftsbesitzer gegenüber. Es obliegt in der Verantwortung des Bestellers die Geschäftsbedingungen dem Gast unaufgefordert mitzuteilen / weiterzuleiten.

17. Tierhaltung
Ist nicht erlaubt oder nur auf ausdrückliche Erlaubnis und Absprache mit dem Hotel Betreiber / Liegenschaftsbesitzer.

18. Fundsachen
(Siehe Punkt 15)

19. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen welche nicht vom Hotel erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler und kann nicht für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden. Anzeigen in Medien (TV, print- oder online Medien, Radio / Internet) mit Hinweisen auf das Hotel / Restaurant oder Veranstaltungen mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogo, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels / Liegenschaft Besitzer.

Biel, 1. Juli 2023